Das Bordbrett oder Fußbrett verhindert das Herunterfallen von Gegenständen, die sich auf dem Belag (Laufbohlen) befinden und dort gelagert werden. Die Bordbretter werden senkrecht zum Belag an der außen liegenden Längsseite (Längsbordbrett) und der Stirnseite (Stirnbordbrett), die das Gerüst abschließt, an den Vertikalrahmen angebracht.

Auf Gerüsten, die privat genutzt werden, verzichtet man meist auf die Bordbretter. Vorgeschrieben sind Bordbretter bei einem Gerüst, wenn eine Fachfirma die Arbeiten ausführt.